2/4.3 "Besondere Vertriebsformen", Verbraucherschutz und eCommerce

Autor: Böttges-Papendorf

Verbraucherschutz und Widerrufsrechte auch für Steuerberatungsverträge relevant

Inzwischen ist in Steuerberaterkreisen zumindest theoretisch bekannt, dass die Verbraucherrechte auch im Bereich der Steuerberatungsverträge und der Verträge für die Unternehmensberatung relevant sind. Hier sind vor allem zwei Themen im Zusammenhang mit den sogenannten "Besonderen Vertriebsformen", besser bekannt als "Haustürgeschäfte" und Fernabsatzverträge, zu beachten. Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung sind speziell die Widerrufsrechte für Verbraucher relevant: Der Existenzgründer ist nämlich i.d.R. beim ersten Besuch beim Steuerberater (oder Unternehmensberater) noch kein Unternehmer, sondern Verbraucher. Das heißt, für die Gründungsberatung speziell können die Vorschriften relevant werden und bei Missachtung der Vorgaben zur kompletten Nichtigkeit bzw. verlängertem Widerrufsrecht mit Honorarentfall führen. Deshalb ist es wichtig, dass man einige Grundregeln kennt.

Gesetzliche Grundlagen