2/4.6 OLG Celle vom 01.03.2023: "Online-Coaching" als zulassungspflichtiger Fernunterricht

Autor: Böttges-Papendorf

Neue Honorarrisiken bei Fernbetreuung von Mandanten

Zunehmend werden die neuen Medien auch in der Beratung eingesetzt. Hier gab es jetzt ein überraschendes Urteil des OLG Celle, das einen "Online-Coaching-Vertrag" als nichtig erklärte mit der Konsequenz, dass dieser stets widerrufen und gekündigt werden konnte, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Erlaubnis nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz verfügt. Das entschied jedenfalls das OLG Celle in einem Urteil vom 01.03.2023 (3 U 85/22). Erstritten wurde das Urteil von Recht.Help (https://www.rechtsanwalt-nelke.de/2023/04/05/olg-celle-online-coaching-vertr%C3%A4ge-lassen-sich-nicht-nur-f%C3%BCr-verbaucher-sondern-auch-f%C3%BCr-unternehmer-widerrufen-bzw-k%C3%BCndigen/). Eine geschwärzte Urteilsfassung findet man auf dieser Seite. Eine urheberrechtlich geschützte bearbeitete Urteilsfassung ist zu finden beim Verlag Wolters Kluwer unter https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/1c2cff33-f211-4ea6-b212-0810008124f5.

Für Steuerberater irrelevant?

Zunächst erscheint es ungewöhnlich, dass auf Beratungsleistungen einschließlich Coachingleistungen das Anwendung finden soll. Dass das aber für mögliche Formen auch der betriebswirtschaftlichen Beratung nicht ganz von der Hand zu weisen ist, zeigt die folgende Leistungsbeschreibung im Sachverhalt des Urteils (zitiert nach den im Internet zugänglichen Fassungen, wie oben angegeben):