Autor: Böttges-Papendorf |
Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgearbeiteten Entwurf mit dem sperrigen Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" beschlossen. Man versteht besser, worum es geht, wenn man den dafür geläufigen Kurznamen verwendet, nämlich "Legal-Tech-Inkasso-Gesetz". Grob geht es hier nämlich um Folgendes: Es ist Inkassounternehmen erlaubt, bestimmte Rechtsdienstleistungen zu erbringen und hierfür insbesondere auch erfolgsabhängig abzurechnen, was dem klassischen Anwalt nicht zugestanden wird. Das Wettbewerbsproblem beschreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in seiner Pressemitteilung vom 20.02.2021 wie folgt:
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