Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers findet sich in § 2221 BGB : "Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat."
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