Arbeitshilfe Eheliches Güterrecht |
Exkurs: Eheliches Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander. Diese hängen vor allem von dem von den Eheleuten gewählten Güterstand ab:
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand):
Die Ehegatten leben kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch notariellen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen haben. Die Zugewinngemeinschaft beinhaltet
Gütertrennung, d.h. Vermögen des Ehemanns und das Vermögen der Ehefrau werden getrennt von den Ehepartnern verwaltet,
Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Tod.
Gütertrennung:
Die Ehegatten können durch notariellen Ehevertrag auch Gütertrennung vereinbaren.
Auch hier verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen getrennt vom Vermögen des anderen Ehepartners.
Jedoch findet bei Scheidung und Tod kein Zugewinnausgleich statt.
Gütergemeinschaft:
Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten Gütergemeinschaft vereinbaren.
Das Vermögen der beiden Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen (sogenanntes Gesamtgut), auch soweit es während der Ehe erworben wird.
Nicht zum Gesamtgut gehören
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