Arbeitshilfe Eheliches Güterrecht

Arbeitshilfe Eheliches Güterrecht

 

Exkurs: Eheliches Güterrecht

Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander. Diese hängen vor allem von dem von den Eheleuten gewählten Güterstand ab:

–    Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand):

Die Ehegatten leben kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch notariellen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen haben. Die Zugewinngemeinschaft beinhaltet

–    Gütertrennung, d.h. Vermögen des Ehemanns und das Vermögen der Ehefrau werden getrennt von den Ehepartnern verwaltet,

–    Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Tod.

–    Gütertrennung:

Die Ehegatten können durch notariellen Ehevertrag auch Gütertrennung vereinbaren.

–    Auch hier verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen getrennt vom Vermögen des anderen Ehepartners.

–    Jedoch findet bei Scheidung und Tod kein Zugewinnausgleich statt.

–    Gütergemeinschaft:

Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten Gütergemeinschaft vereinbaren.

–    Das Vermögen der beiden Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen (sogenanntes Gesamtgut), auch soweit es während der Ehe erworben wird.

–    Nicht zum Gesamtgut gehören