Gebührentabelle Auskunft, Rat Gutachten (§§ 21, 22 StBVV)
betrifft (z.B. Immobilien, Unternehmenskauf, (steuerliche) Investitions- und Finanzierungsberatungen, Anlagegüter)
Wert = Bemessungsgrundlage, z.B. Investitionsbetrag, Kaufpreis Haus |
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Ausschließlich mündliche Beratung ohne Hinzuziehung spezieller Unterlagen/Hilfsmittel über die Grundprinzipien der Haus-Besteuerung |
§ 21 |
(ab) 1/10 A |
mündliche Beratung mit Zusatzleistungen (z.B. manuelle Berechnung Haus, Lohnvorweg) ohne schriftliche Nachbereitung: Normalfall dto. mit Zusatzaufwand (z.B. mehrerer Alternativen oder mehrere Besprechungen oder Teilnahme an Finanzierungs- verhandlungen) schriftliche Standardauskunft (z.B. Hausberechnung oder Mindestumsatzkalkulation mit Excel oder Alternativen) |
§ 21
§ 21
§ 21 |
2/10 - 3/10 A
3/10-5/10 A
4/10 - 6/10 A |
größere Berechnungen (insbesondere detaillierte Planungsrechnungen und Liquiditätsvorschau), Erläuterungen dazu i.w. mündlich, Teilnahme an Finanzierungsgesprächen u.a. zu genau abgegrenzten Fragen, ohne gutachterliches Stellungnehmen |
§ 21 |
6/10-10/10 A |
Gutachten, schriftliche Auskünfte mit ausführlicher Stellungnahme auch zu Neben- und Umfeldproblemen mit eingehender Begründung, auch zur Vorlage bei Dritten (z.B. Banken) Richtwerte: Kurzgutachten (bis 5 Seiten) |
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