Besonderheiten der GoBD und Verschwiegenheit in der Arztpraxis

Besonderheiten der GoBD in der Arztpraxis

 

Grundproblem: Bruch der Verschwiegenheit strafbewehrt

Ärztinnen und Ärzte sind hinsichtlich ihrer Patientendaten zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und müssen auch ihre Mitarbeiter/innen entsprechend belehren und verpflichten. Der Bruch der Verschwiegenheit ist strafbewehrt.

Betroffen auch Umfeld insbesondere externe Dienstleister

Mit der Änderung des § 203 StGB und dem Inkrafttreten am 09.11.2017 wurde die Strafbarkeit für die Weitergabe von Berufsgeheimnissen auf externe Dienstleister ausgeweitet. In der Praxis bedeutet das, dass mit allen externen Dienstleistern, die Zugang zu Berufsgeheimnissen haben, wie z.B. IT-Abrechnungsstellen, IT-Dienstleister oder auch die DATEV, eine Verschwiegenheitserklärung mit allen mitwirkenden Personen abzuschließen ist. Hierdurch schützt sich der Berufsgeheimnisträger vor einer möglichen Strafe, wenn diese durch den externen Dienstleister initiiert wird.

Relevant auch für Datenexport und Austausch per Mail, Social Media, Video-Konferenzen und Video-Sprechstunden