Autor: Böttges-Papendorf |
Die Beherrschung des menschengemachten Klimawandels ist der nächste Schritt im Europäischen Green Deal mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Die Umsetzung in Deutschland ist bisher im Klimaschutzgesetz 2021 (KSG 2021) und in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) erfolgt.
Klar ist inzwischen allen Beteiligten, dass da mit punktuellen Einzelmaßnahmen nichts zu erreichen ist und man das "Große Ganze" sehen muss. Das ist aber nicht ganz so einfach, weil einerseits auch einige Begriffe noch verschwommen sind und andererseits für das große Ganze natürlich die gesamte Welt zusammenspielen muss. Diese übergreifenden Aspekte werden in diesem Kapitel behandelt.
Natürlich reichen der große Wurf und das weltumspannende Bekenntnis nicht aus - es muss auch vor Ort, im Kleinen was passieren. Die Einzelaspekte, die sich auch an mittelständische und kleinere Akteure wenden, werden in den jeweiligen Branchenkapiteln bearbeitet.
Den Anfang macht die Energiewende. Dabei ist noch nicht einmal klar, was genau erneuerbare Energien sind. Dass sie aus natürlichen, nachwachsenden Ressourcen kommen sollen, ist so verkürzt auch nicht richtig. Auch Kohle könnte nachkommen, wenn man nur lange genug wartet. Am besten trifft es m.E. folgenden Definition:
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