Das Steuerentlastungsgesetz (
Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 01.01.2022 von derzeit 9.984 € (19.968 € bei Zusammenveranlagung) um 363 € auf 10.347 € (20.694 € bei Zusammenveranlagung).
Die Anhebung soll die gestiegene Inflationsrate für 2021 und für 2022 berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat auch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum 01.01.2022 um 200 € auf 1.200 € erhöht. Diese Anhebung betrifft nur Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in den Steuerklassen I bis V und wirkt unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer.
Für Betriebsrentner, bei denen stattdessen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € zu berücksichtigen ist, ergibt sich keine Änderung.
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