Anlage: Protokollnotizen zum Bundesmantelvertrag - Ärzte BMV-Ae
Stand: 08.06.2007
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337

Anlage: Protokollnotizen zum Bundesmantelvertrag - Ärzte BMV-Ae Bundesmantelvertrag - Ärzte

Anlage: Protokollnotizen zum Bundesmantelvertrag - Ärzte

BMV-Ae ( Bundesmantelvertrag - Ärzte )

1. Zu § 19 Abs. 6 1Das zum 1. Januar 2003 vereinbarte neue Verfahren zum Übertragen von Daten aus mobilen Lesegeräten wird bis zum 30. September 2003 für Vertragsärzte ausgesetzt, die hierfür noch nicht über entsprechende Lesegeräte verfügen. 2In diesen Fällen kann die Übertragung von Daten aus mobilen Lesegeräten entsprechend der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Regelung vorerst weiter erfolgen. 2. Zu § 40 Abs. 3 1Die Vertragspartner gehen davon aus, dass bei der Herstellung des Einvernehmens über die Anerkennung als Belegarzt die Feststellung im jeweiligen Krankenhausplan über das Bestehen oder die Errichtung einer Belegabteilung bzw. die entsprechende pflegesatzrechtliche Entscheidung zugrunde zu legen ist. 2Sie bekräftigen ihre gemeinsame Absicht zur Förderung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Belegarztwesens. 3. Zu § 44 Abs. 3 und 4 Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass die Regelungen des § 44 Abs. 3 und - soweit sich die Regelungen auf die Diagnoseverschlüsselung mittels ICD beziehen - Abs. 4 bis zum Inkrafttreten der angekündigten gesetzlichen Neuregelungen, längstens bis zum 31. Dezember 1995, nicht anzuwenden sind. 4. Zu § 57 Abs. 1