Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 30.10.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.006,25 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.760,00 € seit dem 01.01.2019 und auf weitere 246,25 € seit dem 02.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Beklagte zu 53 % und die Klägerin zu 47 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 56 % und die Klägerin zu 44 %.
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