Auf die Beschwerde der Kläger wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16.10.2020 geändert. Der Streitwert des Verfahrens
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet der Senat gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG durch den Berichterstatter als Einzelrichter, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist. Darunter fällt auch eine Entscheidung, die - wie hier - der erstinstanzliche Berichterstatter gemäß §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2017 -
Die Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu hoch "auf bis 7.000,00 Euro" festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|