In der betrieblichen Praxis werden die Bilanzen erst einige Zeit nach Ablauf des Bilanzstichtags aufgestellt. In der Zeit zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung können Tatsachen bekanntwerden, die Einfluss auf die (Wert-)Verhältnisse am Stichtag haben. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie in solchen Fällen verfahren.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere Folgendes:
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