Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14. November 2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/7, die Beklagte zu 3/7.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin, um deren Weiterbeschäftigung und um Zahlungsansprüche.
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