Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage, welche Bedeutung das BFH- Urteil vom 5. April 1984 (BStBl II S. 552) und die Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (Wpg 1984 S. 612 auf die ertragsteuerliche Behandlung von Investitionszuschüssen (Abschn. 34 EStR) haben, wie folgt Stellung genommen.
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