Mit dem Bezugsschreiben sind u. a. neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen in Höhe der vom Bundesministerium des Innern bestimmten Auslandstagegelder bekanntgemacht worden. Inzwischen hat sich gezeigt, daß diese Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion, nämlich den Einzelnachweis der Verpflegungsmehraufwendungen in der Mehrzahl der Fälle entbehrlich zu machen, nicht erfüllen können. Bis zu einer grundlegenden Neuregelung wird deshalb zugelassen, daß die Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Auslandsreisen pauschal bis zu den Höchstbeträgen berücksichtigt werden können, die ohnehin beim Einzelnachweis der Verpflegungsmehraufwendungen zu beachten sind.
Für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union werden teilweise neue Pausch- und Höchstbeträge auf der Grundlage der Beträge festgesetzt, die nach Feststellungen des Bundesministeriums des Innern zu bestimmen wären, wenn es keine haushaltsrechtliche Einschränkung gäbe.
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