Die Realteilung einer Personengesellschaft ist ertragsteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die in Tzn. 10 bis 22 des BMF-Schreibens vom 11. Januar 1993 (BStBl I S.
Mit Urteil vom 1. Dezember 1992 - VIII R 57/90 - (BStBl 1994 II S. 607) hat der BFH zur Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung und sog. Spitzenausgleich Rechtsgrundsätze aufgestellt, die teilweise von den Regelungen des BMF-Schreibens abweichen. Zur Frage der Anwendung der Grundsätze des Urteils nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Realteilung einer Personengesellschaft mit Abfindungszahlung (Spitzenausgleich)
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