Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den als Anlage 1 beigefügten Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des
Sofern Sie eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben möchten, bitte ich diese bis zum6. Dezember 2023 per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de und IVC6@bmf.bund.de zu übersenden.
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