Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den als Anlage 1 beigefügten Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (Umwandlungssteuererlass - UmwStE) abgestimmt. Die Aktualisierung enthält Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE vom 11. November 2011 (BStBl 2011 I S. 1314) und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz.
Sofern Sie eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben möchten, bitte ich diese bis zum6. Dezember 2023 per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de und IVC6@bmf.bund.de zu übersenden.
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