Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. November 1981 (BStBl 1982 Teil II S. 344) entschieden, daß Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auszuweisen sind. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf Grund dieser Entscheidung nicht mehr an der in den o.a. Schreiben vertretenen Auffassung festgehalten. |
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