Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich im Nachgang zur Veröffentlichung der Vordrucke zur Anlage EÜR 2018 (vgl. BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2018 -
< schließen die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekannt.
Die Anlage SZ ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Anlage SZE und stellt die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Absatz 4a EStG unter Berücksichtigung des vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 14. März 2018, X R 17/16)*BStBl 2018 II S. 744
< schließen aufgestellten Grundsatzes der Begrenzung der kumulierten Überentnahmen auf den kumulierten Entnahmenüberschuss dar (vgl. Randnummer 16 im BMF-Schreiben vom 2. November 2018,BStBl 2018 I S. 1207).
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