Zu der seit 2019 geltenden Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Jobtickets) hat das BMF Stellung genommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Schwerpunkte des BMF-Schreibens.
Unterschieden wird zwischen den zwei im Gesetz begünstigten Arten der Arbeitgeberleistungen:
Ausgenommen von der Steuerbefreiung ist damit insbesondere die private Nutzung des Personenfernverkehrs.
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