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1955
BVerwG
BVerwG - Urteil vom 14.12.1955
V C 295.54
Normen:
EinfGRealStG § 2;
GewStG
§§ 23ff.;
Fundstellen:
BVerwGE 3, 45
Vorinstanzen:
OVG Hamburg,
I. LVG Hamburg,
BVerwG - Urteil vom 14.12.1955 (V C 295.54) - DRsp Nr. 1996/23847
BVerwG,
Urteil
vom 14.12.1955
- Aktenzeichen V C 295.54
DRsp Nr. 1996/23847
»Die erstmalige Festsetzung des Hebesatzes für die Lohnsummensteuer ist auch noch nach dem Beginn des Haushaltsjahres zulässig.«
Normenkette:
EinfGRealStG § 2;
GewStG
§§ 23ff.;
Vorinstanz: OVG Hamburg,
Vorinstanz: I. LVG Hamburg,
Fundstellen
BVerwGE 3, 45
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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