Digitale Personalakten sind deutlich einfacher zu erstellen und zu verwalten als analoge. Allerdings kommt diese Erleichterung nur dann zum Tragen, wenn die digitale Personalakte strukturiert geführt wird. Der nachfolgende Artikel erläutert, welche Dokumente in die digitale Akte gehören, und gibt Beispiele für eine mögliche Aktenstruktur.
Mit Personalverwaltungsprogrammen wie von Personio, sevDesk, acosono oder persis können Personalakten digital geführt werden.
Der Arbeitgeber kann selber festlegen, welche Dokumente in der digitalen Personalakte abgelegt werden. Beispielsweise gehören die folgenden Dokumente in eine digitale Personalakte:
Neben den generell erlaubten Unterlagen gibt es auch Unterlagen und Informationen, die nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mitarbeiters eingepflegt werden dürfen. Hierzu gehören z.B. Social-Media-Profile oder ärztliche Unterlagen. Dafür sollte eine schriftliche Einverständniserklärung vom Mitarbeiter eingeholt werden.
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