Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. September 2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
1.Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW A, FIN B, 18.864,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.444,02 € für die Zeit vom 29. Juni 2019 bis zum 22. September 2020 und aus 18.864,27 € seit dem 28. September 2020 sowie
2.zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
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