Zu den BMF-Schreiben vom 11. Mai 2021,BStBl 2021 I S. 781, vom 18. Juni 2021, BStBl 2021 I S. 871, und vom 18. Oktober 2021, BStBl 2021 I S. 2142, zu Garantiezusagen eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung ist die Frage aufgekommen, ob sich die mit den genannten BMF-Schreiben einhergehenden Änderungen auch auf Leasing-Fälle auswirken.
Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene bitte ich hierzu folgende Auffassungen zu vertreten:
Die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung sind umsatzsteuerliches eigenständige Leistungen anzusehen.
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