FinMin Niedersachsen - Erlass vom 13.01.2000
S 2334

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 13.01.2000 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85578

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 13.01.2000 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85578

§ 8 EStG Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei des Landes Niedersachsen für das Kalenderjahr 2000

Durch Art. 1 der VO zur Änderung der Sachbezugs-VO v. 20.12.1999 (BGBl I S. 2482) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kj 2000 festgesetzt worden.

Im Kj 2000 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung wie folgt zu bewerten:

1. Bundeswehr

a) Bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 4 oder entsprechender Mannschaftsdienstgrade

□ mit Standort in den bisherigen Bundesländern 88,75 DM,
□ mit Standort in den neuen Bundesländern 65,00 DM;

b) bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 oder entsprechender Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade

□ mit Standort in den bisherigen Bundesländern 159,75 DM,
□ mit Standort in den neuen Bundesländern 117,00 DM;

c) bei Angehörigen der Besoldungsgruppen A 7 und höher oder entsprechender Feldwebel- und Offiziersdienstgrade

□ mit Standort in den bisherigen Bundesländern 301,75 DM,
□ mit Standort in den neuen Bundesländern 221,00 DM.

2. Bundesgrenzschutz

a) Bei Beamtenanwärterinnen oder Beamtenanwärtern und Polizeimeisteranwärterinnen oder Polizeimeisteranwärtern

□ mit Standort in den bisherigen Bundesländern 106,50 DM,