FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.02.2018
VI 353 - S 3104 - 1002

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 28.02.2018 (VI 353 - S 3104 - 1002) - DRsp Nr. 2018/80148

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 28.02.2018 - Aktenzeichen VI 353 - S 3104 - 1002

DRsp Nr. 2018/80148

Schenkungsteuer; Bewertung des Nutzungsvorteils bei Gewährung eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens

Nach § 15 Abs. 1 BewG beträgt der Jahreswert der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, 5,5 v. H. der überlassenen Geldsumme. Weist ein Steuerpflichtiger nach, dass der marktübliche Zinssatz für die Aufnahme eines vergleichbaren Darlehens unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 v. H. liegt, kann für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden.