LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.05.2020
14 Sa 521/19
Normen:
BGB § 611a Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 7384/18

Geltendmachung von Vergütungsansprüchen mit der Klage gegen ÄnderungskündigungVerfall von Ansprüchen außerhalb des Gesamtzieles der Kündigungsschutzklage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2020 - Aktenzeichen 14 Sa 521/19

DRsp Nr. 2020/9410

Geltendmachung von Vergütungsansprüchen mit der Klage gegen Änderungskündigung Verfall von Ansprüchen außerhalb des Gesamtzieles der Kündigungsschutzklage

Mit einer Änderungsschutzklage gegenüber einer Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung macht der Arbeitnehmer zugleich die Ansprüche auf Nachzahlung der Entgeltansprüche nach § 37 TV-L geltend.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2019 - Az. 13 Ca 7384/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen zu einem geringen Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2019 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde,

a)

der Klägerin einen Betrag in Höhe von 501,74 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus einem Betrag in Höhe von 250,87 € seit dem 01.12.2010 und

aus einem weiteren Betrag in Höhe von 250,87 € seit dem 01.01.2011

b)

der Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 2171,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2010

c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) s) t) 2. 3.