Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2019 - Az.
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.03.2019 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt wurde,
a)der Klägerin einen Betrag in Höhe von 501,74 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus einem Betrag in Höhe von 250,87 € seit dem 01.12.2010 und
aus einem weiteren Betrag in Höhe von 250,87 € seit dem 01.01.2011
b)der Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 2171,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2010
c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) s) t) 2. 3.
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