Spätestens ab Mai erhalten alle Grundstückseigentümer ein individuelles Schreiben vom Finanzamt mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Vom 01.07. bis zum 31.10.2022 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. In sehr vielen Fällen wird es um die Bewertung selbstgenutzter Einfamilienhäuser gehen. Wie die Bewertung nach dem Bundesmodell abläuft, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Beim Bundesmodell, das viele Bundesländer übernommen haben, wird die Grundsteuer in drei Schritten ermittelt:
Die Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.
Für die Berechnung des Grundsteuerwerts bei bebauten Grundstücken gibt es zwei Verfahren: das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Das Ertragswertverfahren gilt für
Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei
Je nach Bewertungsverfahren fließen unterschiedliche Faktoren in die Berechnung ein.
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