Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28.03.2018 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 891,33 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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