Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 5. September 2019 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19. Februar 2019 nicht aufgelöst ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Senior Ingenieur Produkt Support weiterzubeschäftigen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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