VG Köln, vom 04.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 24 L 90/20
Nichterfüllung der Verpflichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Abgabe einer Steuererklärung durch den Geschäftsführer; Haftungsverfahren zum Zwecke der Ermittlung des Steuerschadens
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.07.2020 - Aktenzeichen 14 B 759/20
DRsp Nr. 2020/11141
Nichterfüllung der Verpflichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Abgabe einer Steuererklärung durch den Geschäftsführer; Haftungsverfahren zum Zwecke der Ermittlung des Steuerschadens
Wird die Verpflichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Abgabe einer Steuererklärung von deren Geschäftsführer nicht fristgerecht erfüllt, so hat dessen Nachfolger im Amt des Geschäftsführers die Steuererklärung alsbald nach seiner Bestellung abzugeben.Die Finanzbehörde kann im Haftungsverfahren zum Zwecke der Ermittlung des Steuerschadens die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 1AO schätzen, wenn sie sie nicht ermitteln oder berechnen kann.An der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung der nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärung für den eingetretenen Steuerausfall fehlt es (nur) dann, wenn auch bei fristgerechter Abgabe der Steuerklärung die geschuldete Steuer mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens nicht hätte beglichen werden können.§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO ist nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO auf den Erlass von Haftungsbescheiden entsprechend anwendbar.
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