OFD Berlin - Verfügung vom 13.02.1996 (S 2227) - DRsp Nr. 2008/84331
OFD Berlin, Verfügung vom 13.02.1996 - Aktenzeichen S 2227
DRsp Nr. 2008/84331
Studienreisen
Die Frage, wann Aufwendungen für Studienreisen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erkannt werden können, ist nach folgenden Gesichtspunkten zu entscheiden:
I. Beruflicher Anlaß
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