OFD Chemnitz - Verfügung vom 07.08.2000
S 2239 a - 4/2 - St 31

OFD Chemnitz - Verfügung vom 07.08.2000 (S 2239 a - 4/2 - St 31) - DRsp Nr. 2008/81250

OFD Chemnitz, Verfügung vom 07.08.2000 - Aktenzeichen S 2239 a - 4/2 - St 31

DRsp Nr. 2008/81250

§ 14a EStG Bescheinigung über die Betriebsabgabe zum Zwecke der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG ; Anlage: Ablichtung des Schreibens des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 13.06.2000, Az. 31/24-8211.23/1

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat mit o.g. Schreiben zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG Stellung genommen. Das Schreiben übersende ich zur Information. Zuständig sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaft und Gartenbau.

Wird die Abgabe zur „Stabilisierung und Weiterentwicklung des/der aufnehmenden Betriebe(s)” bescheinigt (vgl. Seite 2 der Bescheinigung), handelt es sich ebenfalls um eine Strukturverbesserung i.S. des § 14a Abs. 3 Nr. 2 EStG.

Hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigung über die Betriebsaufgabe zum Zwecke der Strukturverbesserung nach § 14a Abs. 3 Nr. 2 EStG bittet das Staatsministerium wie folgt zu verfahren: