OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.04.2000
S 3190 - 45 - St 23 - K

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 18.04.2000 (S 3190 - 45 - St 23 - K) - DRsp Nr. 2008/82531

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 18.04.2000 - Aktenzeichen S 3190 - 45 - St 23 - K

DRsp Nr. 2008/82531

Allgemeines: Einheitsbewertung des Grundbesitzes: Raummeterpreise für Ganz-Stahlkonstruktionen zur Präsentation von PKW (SMART-Tower) ; Verfügung vom 06.09.1999 S 3190 - 45 - St 15 H 1 - K

Nach dem mit der Bezugsverfügung überstanden Erlass vom 27.04.1999 S 3190 - 59 - V A 4 sind mehrgeschossige, selbsttragende Ganz-Stahlkonstruktionen mit Glashülle zur Präsentation und Aufbewahrung von Personenkraftwagen als Gebäude zu bewerten.

Nach § 85 BewG i.V.m. Abschn. 38 BewR Gr sind die anzusetzenden Raummeterpreise den Anlagen 14 und 15 zu den BewR Gr zu entnehmen. Wegen der im vorliegenden Fall besonderen baulichen Gestaltung ist eine Ableitung des anzusetzenden Raummeterpreises aus den Preisen der Gebäudeklasse 8 der Anlage 15 nicht möglich. Die Zugrundelegung der Raummeterpreise der Gebäudeklasse 8.5 würde zu einem unzutreffenden Ergebnis führen, da derartige Pkw-Ausstellungsgebäude herkömmlichen Parkhäusern (Hochgaragen) nicht entsprechen. Damit verbleibt nur die Möglichkeit, die anzusetzenden Raummeterpreise aus den Preisen der Gebäudeklasse 2.62 der Anlage 14 Teil B abzuleiten und dabei die höherwertigen Glasfassaden (Sicherheitsglas) zu berücksichtigen.