Verwendung | Maßnahme | Inv.-Beginn (nach dem 24.8.1997)Für WG, die vor der Verkündung des InvZulG 1999, d.h. vor dem 25.08.1997, bestellt oder herzustellen begonnen worden sind, darf keine InvZul gewährt werden (§ 2 Abs. 4 InvZulG 1999). | Inv.-Abschluss (nach dem 31.12.1998) | Fördersatz In % | InvZulG 1999 |
1. in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes oder der produktionsnahen DienstleistungDazu gehören folgende Betriebe:Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken, Betriebe der Forschung und Entwicklung, Betriebe der Markt- und Meinungsforschung, Ingenieurbüros für technische Fachplanung, Büros für Industrie-Design, Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung, Betriebe der Werbung und Betriebe des fotografischen Gewerbes. mit mehr als 250 AN | Anschaffung/Herstellung neuer WG, die |
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