OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2000
InvZ 1000 A - 2 - St II 24

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2000 (InvZ 1000 A - 2 - St II 24) - DRsp Nr. 2008/81078

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.03.2000 - Aktenzeichen InvZ 1000 A - 2 - St II 24

DRsp Nr. 2008/81078

InvZulG Übersicht über die Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1999 mit Änderungen durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999

Bewegliche Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen

Verwendung Maßnahme Inv.-Beginn (nach dem 24.8.1997)Für WG, die vor der Verkündung des InvZulG 1999, d.h. vor dem 25.08.1997, bestellt oder herzustellen begonnen worden sind, darf keine InvZul gewährt werden (§ 2 Abs. 4 InvZulG 1999). Inv.-Abschluss (nach dem 31.12.1998) Fördersatz In % InvZulG 1999
1. in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes oder der produktionsnahen DienstleistungDazu gehören folgende Betriebe:Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken, Betriebe der Forschung und Entwicklung, Betriebe der Markt- und Meinungsforschung, Ingenieurbüros für technische Fachplanung, Büros für Industrie-Design, Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung, Betriebe der Werbung und Betriebe des fotografischen Gewerbes. mit mehr als 250 AN Anschaffung/Herstellung neuer WG, die