Die Lieferung von gedruckten Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz (beruhend auf Art. 98 i. V. m. Kategorie 6 des Anhangs III der MwStSystRL).
Hiernach sind aber lediglich gedruckte Werke begünstigt.
Eine Übertragung auf eBooks oder auch Hörbücher kam in der Vergangenheit nicht in Betracht. Seit dem 01.01.2015 unterliegen die Umsätze für Hörbücher (vgl. Tz. 2) und seit dem 18.12.2019 die Umsätze für eBooks (vgl. Tz. 3) dem ermäßigten Steuersatz.
Aufgrund der Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I S.
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