OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.01.2007
S 2221 A - 102 - St 218

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.01.2007 (S 2221 A - 102 - St 218) - DRsp Nr. 2008/90805

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.01.2007 - Aktenzeichen S 2221 A - 102 - St 218

DRsp Nr. 2008/90805

Günstigerprüfung für Rürup-Rentenbeiträge ab dem VZ 2006

Mit dem AltEinkG wurde die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen ab dem VZ 2005 neu geregelt. Um Schlechterstellungen zur bis VZ 2004 geltenden Höchstbetragsberechnung zu vermeiden, sieht das Gesetz eine sog. Günstigerprüfung vor. Dabei wird das Abzugsvolumen der geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen nach „neuem” und nach „altem” Recht berechnet und der günstigere Betrag berücksichtigt (§ 10 Abs. 4a EStG).

Die Günstigerprüfung hat allerdings in bestimmten Fallkonstellationen dazu geführt, dass zusätzliche Beiträge zugunsten der ab VZ 2005 neu eingeführten „Rürup-Versicherung” nicht zu einer Erhöhung des als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Betrags geführt haben. Um auch in diesen Fällen den Anreiz für eine zusätzliche Altersabsicherung in Form einer „Rürup-Rente” zu erhöhen, ist die bestehende Günstigerprüfung durch das JStG 2007 um eine zusätzliche Günstigerprüfung erweitert worden.

Die Günstigerprüfung läuft nunmehr in drei Schritten ab:

  • Berechnung des Sonderausgabenabzugs nach seit VZ 2005 geltendem Recht (§ 10 Abs. 3, Abs. 4 EStG)