Die vom Bundesamt für Finanzen erstellte Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags führen.
Aufgrund des Umfangs dieser Übersicht und ihrer Anlagen wird von einem Abdruck abgesehen, die Übersicht und die Anlagen sind im „Informationssystem der hessischen Steuerverwaltung” - Intranet - als Anlage zu dieser Karteikarte unter „Fachinfos / Einkommensteuer / Verwaltungsanweisungen / ESt-Kartei / § 31 Karte 2” verfügbar.
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