Seit Oktober 2000 werden „Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer” in Hessen ehrenamtlich bei der Polzei tätig. Grundlage ist das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz-HFPG) vom 13.6.2000 (GVBl I S. 294) geändert durch Gesetz vom 21.7.2004 (GVBl. I S. 250) und die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Freiwilligen-Dienst-Gesetzes (HFPGDVO) vom 11.8.2004.
Primäre Aufgaben der Freiwilligen Polizeihelfer/innen sind die Hilfeleistungen und Unterstützung
bei der vorbeugenden Bekampfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes,
bei Großveranstaltungen wie Sportereignissen, Festumzügen, Volksfesten,
zur Sicherung und zum Schutz von öffentlichen Anlagen und
bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|