„Der BezugserlassLSt-Kartei, § 40 EStG Nr. 7 b erlaubt dem Arbeitgeber, in Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer gem. §§ 40, 40 a und 40 b EStG bei der Erhebung der Kirchensteuer zwischen einem vereinfachten Verfahren und einem Nachweisverfahren zu wählen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber seine Methodenwahl sowohl für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum als auch für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift und darüber hinaus für die in den einzelnen Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen kann.”
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