OFD Hannover - Verfügung vom 17.02.2000
S 0180

OFD Hannover - Verfügung vom 17.02.2000 (S 0180) - DRsp Nr. 2008/86293

OFD Hannover, Verfügung vom 17.02.2000 - Aktenzeichen S 0180

DRsp Nr. 2008/86293

§ 5 KStG Satzungsmäßige Vermögensbindung; Benennung eines ausländischen Vereins als Empfänger des Vermögens

Es fehlt an einer ausreichenden satzungsmäßigen Vermögensbindung i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, wenn für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten KöR oder des Wegfalls ihres steuerbegünstigten Zwecks eine ausländische KöR als Empfänger des Vermögens benannt wird. Nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss es sich bei dem Empfänger des Vermögens um eine „steuerbegünstigte KöR”handeln. Dies kann nur eine KöR sein, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der KSt befreit ist. KöR, die im Inland weder ihre Geschäftsleistung noch ihren Sitz haben (ausländische KöR), können die Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigung nicht erfüllen.