OFD Hannover - Verfügung vom 24.02.2000
S 2729 - 326 - StH 233

OFD Hannover - Verfügung vom 24.02.2000 (S 2729 - 326 - StH 233) - DRsp Nr. 2008/82620

OFD Hannover, Verfügung vom 24.02.2000 - Aktenzeichen S 2729 - 326 - StH 233

DRsp Nr. 2008/82620

§ 5 KStG Erfinderclubs

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder das nachfolgende Merkblatt zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs erstellt. INSTI steht für „Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch wissenschaftlichtechnische Information”. Die OFD bittet, bei der gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung von INSTI-Erfinderclubs nach den im Merkblatt dargestellten Grundsätzen zu verfahren.

Merkblatt zu Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs

1. Ausgangslage

INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer Sponsoren Spendenbescheinigungen ausstellen zu können). In einigen Fällen ist es hier zu Problemen gekommen, wenn sich die Clubs nicht nur mit dem reinen Erfinden, sondern (zwangsläufigerweise) auch mit der Patentierung und Nutzungen von Erfindungen beschäftigen.

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

2. Hinweise zur Satzungsgestaltung

Nach den Gesprächen mit den Finanzbehörden lassen sich folgende Hinweise zur Satzungsgestaltung geben: