OFD Hannover - Verfügung vom 30.11.2000
S 2741

OFD Hannover - Verfügung vom 30.11.2000 (S 2741) - DRsp Nr. 2008/86427

OFD Hannover, Verfügung vom 30.11.2000 - Aktenzeichen S 2741

DRsp Nr. 2008/86427

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Neuregelung der Teilwertabschreibung durch das StEntlG 1999/2000/2002

Die in den Teilziff. 23 ff. des BMF-Schreibens v. 25.2.2000 aufgestellten Grundsätze für Teilwertabschreibungen bei WG des Umlaufvermögens gelten auch für Forderungen und Wertpapiere von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die gem. § 340e Abs. 1 HGB bzw. § 341b Abs. 1 und 2 HGB nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen zu bewerten sind.

□ Wertaufholungsrücklage allgemein

Klarstellend weist die OFD darauf hin, dass für WG, die im Erstjahr der Anwendung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG angeschafft oder hergestellt werden, keine Wertaufholungsrücklage gebildet werden darf.

□ Girosammeldepot