Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer und daneben über den selben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine - später ausgestellte - Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis. Zu den Rechnungen gehören auch Kleinbetragsrechnungen ( oder Fahrausweise (.
Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer - neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz - nach .
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