OFD Koblenz - Verfügung vom 21.01.2000
S 3802 A - St 53 5

OFD Koblenz - Verfügung vom 21.01.2000 (S 3802 A - St 53 5) - DRsp Nr. 2008/82560

OFD Koblenz, Verfügung vom 21.01.2000 - Aktenzeichen S 3802 A - St 53 5

DRsp Nr. 2008/82560

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Ansprüche aus einer freiwillig fortgeführten ehemaligen Pflichtversicherung in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (R 8 Abs. 1 Nr. 3 ErbStR)

Zur Behandlung von vertraglichen Versorgungsbezügen, die den Hinterbliebenen von Angehörigen der freien Berufe aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zustehen, weist die OFD klarstellend darauf hin, dass diese auch insoweit nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, als sie auf einer freiwilligen Weiter- oder Höherversicherung in der Versorgungseinrichtung beruhen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Fälle, in denen das frühere Pflichtmitglied eine berufsfremde Tätigkeit im Inland ausübt, die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führt, oder eine berufsspezifische Tätigkeit im Ausland ausübt und auf freiwilliger Grundlage Mindestbeiträge an die Versorgungseinrichtung entrichtet. Diese Mindestbeiträge sichern insbesondere bereits erworbene Anwartschaften und führen nur zu geringfügigen Steigerungen der späteren Ansprüche.