Die Berücksichtigung antragsabhängiger Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren 2013 setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2013 einen entsprechenden Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellt. Eine Ausnahme gilt für Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge, die bereits in der ELStAM-Datenbank gespeichert und über den 31.12.2012 hinaus gültig sind.
Zu weiteren Einzelheiten zum Thema „ELStAM” Hinweis auf das aktualisierte Arbeitspapier „Einführung ELStAM”.
Insbes. durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 ( BGBl 2011 I, 2131) und das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) vom 07.12.2011 ( BGBl 2011 I, 2592) ergaben sich zuletzt Änderungen, die auch im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Weitere Neuerungen werden mit dem Jahressteuergesetz 2013 geregelt, das voraussichtlich im November 2012 verabschiedet werden soll.
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