OFD Rostock - Verfügung vom 02.06.2000
S 2239a - St 231

OFD Rostock - Verfügung vom 02.06.2000 (S 2239a - St 231) - DRsp Nr. 2007/81628

OFD Rostock, Verfügung vom 02.06.2000 - Aktenzeichen S 2239a - St 231

DRsp Nr. 2007/81628

Geltung des Ersatzwirtschaftswertes im Einkommensteuerrecht

Mit den Bezugsverfügungen hatte die OFD darauf hingewiesen, dass der Ersatzwirtschaftswert zur Prüfung der Größenmerkmale in §§ 7 g und 14 a EStG nach den Eigentumsverhältnissen umzurechnen ist.

Zur Ermittlung eines Anteils am Ersatzwirtschaftswert sind die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.04.1991 (BStBl 1991 I S. 499) ergangen, welche grundsätzlich sinngemäß anzuwenden sind.

Statt dessen kann die Berechnung aus Vereinfachungsgründen auch nach den gleichlautenden Erlassen vom 15.03.1999 (BStBl 1999 I S 423) erfolgen, da die dortigen Prozentsätze auch in anderen Fällen für ertragsteuerliche Zwecke (vgl. Anlage 1 zu den GewStR) herangezogen werden.

Die Aufteilung erfolgt durch die ALS.