Eine Klage beim FG Münster (Az.
Hierin begehrte der Stpfl. zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung, daß der sich aus der 1%-Regelung ergebende Wert nur insoweit angesetzt wird, als er höchstens 50 % der Gesamtkosten des Pkw ausmache.
DasFG wies die Klage zurück. Es hält die durch das
Gegen diese Urt. wurde die Revision zugelassen und ist nun unter dem Az.
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