Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Gesetzesänderung hat die Finanzverwaltung durch vorstehende Verwaltungsanweisungen rückwirkend zum 01.04.1999 von der Anwendung des seinerzeit neu eingeführten § 50 a Abs. 7 EStG i. d. F. des
Die Gesetzesänderung ist nunmehr durch Art. 1 Nrn. 38 und 40 des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22.12.1999 (BStBl 2000 I Nr. 13, 18, 20) auch formal vollzogen worden.
Danach wird der bisherige Absatz 7 der Vorschrift (= gesetzliche Verpflichtung zum Steuerabzug bei im Ausland ansässigen Vergütungsgläubigern) im Ergebnis rückwirkend aufgehoben und mit Wirkung vom 01.01.2000 durch den bisherigen Absatz 8 (= behördliche Anordnung des Steuerabzugs) ersetzt.
Gleichzeitig werden in Bezug auf die Anordnung des Steuerabzugs (§ 50 a Abs. 7 EStG i. d. F. des
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|